Kassenpflichtig sind gemäss Krankenversicherungsgesetz (KVG) die ärztlich verordnete Pflege und die dafür nötige Bedarfsabklärung.
Die benötigte Zeit wird für die erste Einheit mit 10 Minuten, für die weiteren mit 5 Minuten ausgewiesen. Die angebrochene Einheit wird verrechnet.Im Verhinderungsfall bitten wir Sie, uns 24 Stunden vorher Bescheid zu geben, ansonsten müssen wir Ihnen die Leistung in Rechnung stellen.
Die Rechnung und die ärztliche Anordnung für pflegerische Leistungen werden von uns direkt an Ihre Krankenversicherung gesandt, welche den Rechnungsbetrag an die Spitex Region Willisau überweist. Die Patientenbeteiligung verrechnen wir Ihnen direkt, gleichzeitig weisen wir die an die Krankenkasse fakturierten Kosten aus.
Die Rechnung für Betreuung und Hauswirtschaft und Mahlzeitendienst erhalten Sie direkt zugestellt. Die Leistungen von Betreuung und Hauswirtschaft werden teilweise durch die Zusatzversicherung übernommen. Bitte informieren Sie sich bei Ihrer Krankenversicherung über eine allfällige Kostenbeteiligung und senden Sie Ihre Rechnung an die Krankenkasse.