Hilflosenentschädigung


Brauchen Sie Hilfe bei alltäglichen Tätigkeiten? 

 Dann haben Sie möglicherweise Anspruch auf eine Hilflosenentschädigung. Diese Unterstützung richtet sich an Menschen, die regelmässig auf Hilfe oder Betreuung angewiesen sind – zum Beispiel bei:

• An- und Auskleiden 
• Aufstehen, Absitzen oder Abliegen 
• Essen 
• Körperpflege 
• Toilettengang
• Fortbewegung und Pflege sozialer Kontakte

Mehr Informationen und das Anmeldeformular finden Sie unter: www.was-luzern.ch/he